Honorar 

Meine Heilpraktikerpraxis ist eine reine Privatpraxis.
Die Kosten sind nach jeder Therapiesitzung in bar zu bezahlen.
Je nach Vertrag erstatten private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen einen bestimmten Prozentsatz der Leistungen, die nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker in Rechnung gestellt werden können. Es ist empfehlenswert, eine mögliche Erstattung zuvor mit Ihrer Kasse abzuklären.
In der Regel werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Die Kosten liegen bei 80 €/Std.  Sie sind Selbstzahlerleistungen und sind nach §4 UStG  von der Umsatzsteuer befreit. 
 
Es kann immer etwas dazwischenkommen. Daher bitte ich bei Nichteinhaltung des festgelegten Termins rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wenn nicht rechtzeitig abgesagt wird, berechne ich eine Ausfallpauschale von 40 €.